Wer sich gewerkschaftlich engagiert, sich für faire Löhne und gerechte Arbeitsbedingungen einsetzt, lebt in vielen Ländern gefährlich. Dabei ist das Recht, Gewerkschaften zu bilden und ihnen beizutreten, in internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben. So zum Beispiel garantieren sowohl Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 8 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, als auch die allgemeinen Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit das Recht, sich in Gewerkschaft zusammenzuschließen. Amnesty International setzt sich dafür ein, dass dieses Recht auch verwirklicht wird. Denn weltweit werden Menschen, die sich für die Rechte von Arbeiternehmer_innen einsetzen, bedroht und strafrechtlich verfolgt.
Darüber hinaus werden Arbeitnehmer_innenrechte häufig nicht beachtet, insbesondere in Ländern, in denen das Recht, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und sich gewerkschaftlich zu engagieren, nicht gewährleistet wird. Es kommt in vielen Teilen der Welt zu einer Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen, die mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen. So hat Amnesty International beispielsweise Fälle von Ausbeutung von Arbeitsmigrant_innen in den Golfstaaten dokumentiert genauso wie gesundheitsgefährdende Kinderarbeit in der Demokratischen Republik Kongo oder Zwangsarbeit auf Palmölplantagen in Indonesien.